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I N F I N I T E MODELS_ AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) Fassung / Dezember 2009 §1 Allgemeines Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen von uns getroffen werden. Unsere Agentur und die von uns vertretenen Fotomodelle und Kunden sollen vor unüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden. §2 Aufnahmekriterien Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models ist die alleinige Entscheidung von INFINITE MODELS AGENCY.Es muss daher keinerlei Rechtfertigung für die Ablehnung eines Models übernommen werden.Die Entscheidung zur Ablehnung, kann jedoch auf Anfrage des Models gerne genannt werden.Bei Minderjährigen Models wird für die Zustimmung zu einer Aufnahme in die Agentur von mind. einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten benötigt.Auf Anfrage versendet die Agentur ein entsprechendes Formular. §3 Copyright , Foto und Filmmaterial Durch die Versendung von eigenem Foto und Filmmaterial an die Agentur, bestätigt das Model, dass das Copyright zur Verwendung und Veröffentlichung des Foto und Filmmaterial bei dem jeweiligen Model liegt und INFINITE MODELS AGENCY das Recht hat, Foto und Filmmaterial zum Zweck der Vermittlung des jeweiligen Models zu veröffentlichen. Es ist INFINITE MODELS AGENCY nicht zumutbar zu prüfen, ob ein Copyright im jeweiligen Fall vorliegt. Eine Zuwiderhandlung von Copyright - Verletzungen durch Versendung von geschützten Foto und Filmmaterial ist in vollem Umfang dem Model zuzuschreiben. INFINITE MODELS AGENCY haftet nicht für Copyright -Verletzungen des Models jeglicher Art.Eine Haftung ist ebenso ausgeschlossen, wenn das Foto und Filmmaterial eigenhändig von dem jeweiligen Model ausgewählt und für die Verwendung, Bereitstellung bzw. Veröffentlichung, z.B. auf der Agentur-Webseite hochgeladen wird und / oder auf Datenträger verbracht an die Agentur versendet wird, zum Zweck der Einbindung in das Model - Portfoilio und für eine Verwendung zur Anbahnung bei Kunden.Foto und Filmmaterial das bei einem jeweiligen Auftrag erstellt worden ist, unterliegt dem Copyright des jeweiligen Urhebers, wenn keine andere Regelung ge - getroffen wurde.Das Model verzichtet hierbei auf weitergehende Rechte an erstelltem Foto und Filmmaterial. §4 Datenschutzhinweis Der Schutz der Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiger Aspekt, er beeinflusst, wie wir unsere Geschäftsaktivitäten konzipieren und umsetzen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Wir erheben personenbezogene Daten über Sie nur mit Ihrem Wissen bzw. Ihrer Zustimmung.Diese werden nur für interne Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir haben weiterreichende Sicherheitsbestimmungen und entsprechende Maßnahmen umgesetzt, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor Zerstörung und Verlust zu schützen. INFINITE MODELS AGENCY gibt personenbezogene Daten von Models, ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.Eine Ausnahme kann die Übermittlung von personenbezogen Daten an Strafverfolgungs - behörden bilden und/oder die Agentur gesetzlich dazu verpflichtet ist.Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft die über Ihre gespeicherten personenbezogen Daten zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, deren Änderung, Sperrung und Löschung.Wenn Sie innerhalb der Agentur - Webseiten, sogenannte Internet - Formulare mit persönlichen Daten füllen und/oder persönliche Daten eingeben, weisen wir darauf hin, dass die Übermittlung personenbezogener Daten im Internet, ungesichert erfolgen kann. §5 Kündigungsbestimmungen Ein bestehender Model-Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit, durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Buchungsbedingungen Die Buchungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Model und dem Auftraggeber bei Buchung eines Models ( Booking). §6 Buchungsgrundlagen Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. (2) Der Kunde schuldet der Agentur das Model-Honorar. Dieses wird bei jedem Auftrag vorab schriftlich niedergelegt.JeglicheHaftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Anspruch der Provision der Agentur aufzurechnen oder das Recht zur Rückhaltung geltend zu machen. (3) Der Kunde schuldet das Model -Honorar auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung fordert INFINITE MODELS AGENCY eine Ausfallentschädigung in Höhe des gesamten Honorars. (4) Bei Castings, Eignungsgesprächen und Buchungen von Minderjährigen Models ist immer zwingend eine vorherige Absprache und die Anwesenheit mind. eines Erziehungsberechtigten erforderlich. §7 Buchungsmodalitäten (1) Festbuchungen Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten. (Wetterbuchungen) Erforderliche wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars. §8 Annullierung (1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage. (3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mit einzubeziehen.Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung. (4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren. (5) Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht innerhalb der oben genannten Annullierungsfristen werden die Modelgage, sowie die Vermittlungsprovision in vollem Umfang fällig. (6) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden adäquaten Ersatz zu finden.Wenn das fest gebuchte Model am vereinbarten Produktionstag und Ort nicht erscheint, werden die Ersatzkosten für ein anderes Model sowie mögliche Ausfallkosten, dem Model von der Agentur in Rechnung gestellt. (7) Das Model ist verpflichtet pünktlich zum vereinbarten Termin am vereinbarten Produktionsort zu erscheinen. Falls das Model aus vertretbaren Gründen, z.B. wegen Krankheit nicht erscheinen kann, hat das Model, INFINITE MODELS AGENCY mind. 24 Stunden vor Beginn des Einsatzes zu informieren und bei Krankheit gegebenenfalls ein ärztliches Attest als Nachweis in Kopie der Agentur vorzulegen bzw. zu übersenden. §9 Zahlungskonditionen Das Honorar für die Buchung zuzüglich Spesen wird umgehend nach Ende des Produktionstages fällig. Der Auftraggeber erhält von INFINITE MODELS AGENCY nach der Produktion eine Rechnung über das ausstehende Modelhonorar und die Agenturprovision.Das Model-Honorar einschließlich evtl. Ausfallhonorar, Reisetagesersatz und Reisespesen, sowie die Vermittlungsprovision werden in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufkurs bezahlt, alle übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen. Das Model - Honorar wird nach vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber, an das Model per Überweisung ausbezahlt. Die Agentur haftet dem Model gegenüber in keinem Fall für etwaige Zahlungsausfälle des Kunden. Das Model-Honorar wird vor einem Auftrag mit INFINITE MODELS AGENCY ausgehandelt. Nachträgliche Verhandlungen zum Model - Honorar sind unzulässig. Finanzielle Absprachen werden nur mit INFINITE MODELSAGENCY als Agentur getroffen, Nebenabreden bestehen nicht und sind unzulässig. §10 Model - Honorar (1) Tageshonorar (2) Modetarif Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt. (3) Sonderhonorar Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. (4) Halbtags- und Stundenbuchungen Das Model-Honorar bei Halbtagesbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagesbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. (5) Versicherung und Steuer Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen wie Krankenversicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. INFINITE MODELS AGENCY ist nicht verantwortlich für Versicherungen und steuerliche Angelegenheiten des Models. Für Schaden (z.B.: Mensch, Tier ,Sachgegenstand) am Produktionsort oder Produktionsgelände, den das Model aus Fahrlässigkeit zu vertreten hat, ist ausschließlich das Model alsAuftragnehmer und Verursacher des Schadens verantwortlich. Im Fall von Schadensansprüchen seitens des Auftraggebers oder Dritten gegenüberdem Model als ausführender Auftragnehmer, wird diesem angeraten über eine entsprechende Absicherung zu verfügen. §11 Reisekosten Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Reisekosten des Models zu übernehmen. Dazu gehören die An- und Abreisekosten des Models zum Einsatzort-, bzw. vom Einsatzort nach Hause mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Bahn oder dem Auto. Bei Anreise mit dem Auto gilt als Verrechnungsgrundlage die steuerlich festgelegte Kilometerpauschale. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtung - und Anreisekosten nicht erstattet. Taxigebühren werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Das Model hat nach dem Einsatz alle relevanten Quittungen bei INFINITE MODELS AGENCY einzureichen sofern vom Auftraggeber nicht bereits bezahlt oder ersetzt. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen. §12 Vermittlungsprovision INFINITE MODELS AGENCY erhält eine Agenturprovision i.H.v. 20% zuzüglich des ausgehandelten Model - Honorars vom Auftraggeber. Generell erhält das Model das von der Agentur vorher mit dem Kunden fest verandeltes Model - Honorar. Jeder Auftrag wird immer vorher telefonisch und schriftlich festgehalten.Das Model - Honorar kann bei jedem Auftrag erneut festlegt werden. INFINITE MODELS AGENCY versucht immer die Honorarvorstellungen des Models, sofern diese Raum für Verhandlungen zulassen, bei den Auftraggebern durchzusetzen. §13 Arbeitszeit (1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zzgl. einer Stunde Mittagspause. (2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Wechsel der Kleidung, Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit. (3) Bei nicht vereinbarten Überstunden oder sonstigen Missverständnissen zwischen Kunde und Model ist INFINITE MODELS AGENCY zu kontaktieren und über den Sachverhalt zu informieren. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. §14 Nutzungsrechte (1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlichen unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb für Werbezwecke jeglicher Art übertragen. (2) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. §15 Reklamation (1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind evtl. Polaroids (keine Digitalfotos) zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. (2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars. (3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars. (4)Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sich während der Produktion um das Wohl des Models zu kümmern. (5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (6) Für Hairstyling und Make - up ist das Model nicht verantwortlich. §16 Abwerbung Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an der Buchung zugrunde liegenden Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben.Eingeschlossen sind auch etwaige Exklusivverträge mit Models. Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von INFINITE MODELS AGENCY vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von acht Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. §17 Haftung Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt INFINITE MODELS AGENCY nicht. Insbesondere haftet INFINITE MODELS AGENCY nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet INFINITE MODELS AGENCY, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und falls das Model nicht den Erwartungen entspricht. INFINITE MODELS AGENCY haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. INFINITE MODELS AGENCY übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. INFINITE MODELS AGENCY haftet nicht für Unfälle des Models am Produktionsort sowie für Unfälle bei An- und Abreise des Models. §18 Schlussbestimmungen (1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur. (2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. (3) Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 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